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Garantie oder Gewährleistung: Was gilt seit Juli 2026?

Die Gewährleistung schreibt das Gesetz vor, die Garantie ist ein freiwilliges Extra. Seit dem 31. Juli 2026 kann eine Reparatur die Frist auf drei Jahre verlängern, und Hersteller müssen bestimmte Geräte auch danach noch reparieren.

Von Redaktion 10 Min. Lesezeit

Dunkelgraues Smartphone mit stark zersplittertem Displayglas liegt schräg auf einer hellen, weißen Unterlage
Foto: asifibhuiya / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Garantie oder Gewährleistung: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer, der bei neuen Waren nach § 438 BGB zwei Jahre ab Ablieferung läuft. Eine Garantie ist ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen von Hersteller oder Händler, und was sie abdeckt, steht allein in ihren Bedingungen.

Wer reklamiert, hat oft beide Ansprüche nebeneinander und sollte den stärkeren wählen. Seit dem 31. Juli 2026 hat sich die Rechnung verschoben. Lässt ein Verbraucher einen Mangel reparieren, statt ein neues Gerät zu verlangen, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Für bestimmte Geräte kommt ein dritter Weg hinzu: der Reparaturanspruch direkt gegen den Hersteller.

Hinweis zur Rechtslage: Der Artikel beschreibt die gesetzlichen Regeln zum Stand Oktober 2026. Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt oder eine Klausel wirksam ist, klärt eine Rechtsberatung, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einer Anwaltskanzlei.

Der Unterschied auf einen Blick

Die Gewährleistung heißt im Gesetz Mängelhaftung und steht in den §§ 434 ff. BGB. Extra kostet sie nichts, und ein Händler kann sie gegenüber Privatkunden nicht ausschließen. Die Garantie regelt § 443 BGB. Danach gilt sie „unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche“, sie kommt also immer obendrauf und ersetzt nichts.

MerkmalGewährleistungGarantieRecht auf Reparatur
GrundlageGesetz, §§ 434 ff. BGBfreiwilliger Vertrag, § 443 BGBGesetz, §§ 479a ff. BGB
Anspruch gegenVerkäuferGarantiegeber, meist HerstellerHersteller
Was gedeckt istMangel, der bei Übergabe vorlagwas die Bedingungen nennenDefekt gleich welcher Ursache
Dauer2 Jahre, nach Reparatur 3 Jahrelaut Bedingungensolange Ersatzteilpflicht besteht
Kostenkostenlos für Käuferlaut Bedingungenkostenlos oder angemessener Preis
Gerätealle Kaufsachennur garantierte Warez. B. Smartphones, Waschmaschinen

In der Praxis zählt vor allem die zweite Zeile. Die Gewährleistung richtet sich an den Laden oder Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Wer den Hersteller anschreibt, macht in aller Regel einen Garantieanspruch geltend und verlässt sich damit auf dessen Bedingungen.

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Was die Gewährleistung leistet

Voraussetzung ist ein Mangel, der schon bei der Übergabe vorlag, auch wenn er sich erst später zeigt. Zur üblichen Beschaffenheit zählt § 434 Abs. 3 BGB ausdrücklich Haltbarkeit, Funktionalität und Sicherheit, für Verträge seit dem 31. Juli 2026 auch die Reparierbarkeit. Ein Gerät, das sich entgegen dem Üblichen nicht reparieren lässt, kann damit selbst mangelhaft sein.

Beim Kauf vom Unternehmer hilft die Beweislastumkehr. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird nach § 477 BGB vermutet, dass er von Anfang an da war. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen. Ab dem 13. Monat liegt die Beweislast beim Käufer, oft mit einem Gutachten.

Zuerst steht die Nacherfüllung. Der Käufer wählt nach § 439 Abs. 1 BGB zwischen Reparatur und neuer Ware, der Verkäufer trägt Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch gilt die Nachbesserung nach § 440 BGB in der Regel als fehlgeschlagen. Dann kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht (§ 437 BGB).

Zwei Regeln verhindern, dass die Frist während der Reklamation abläuft. Zeigt sich ein Mangel kurz vor Fristende, verjähren die Ansprüche nach § 475e Abs. 3 BGB nicht vor Ablauf von vier Monaten nach seinem ersten Auftreten. Liegt das Gerät zur Reparatur beim Händler, endet die Frist frühestens zwei Monate nach der Rückgabe (§ 475e Abs. 4 BGB).

Wann die Gewährleistung nicht greift

  • Verschleiß im üblichen Rahmen und Schäden durch Sturz, Wasser oder falsche Bedienung sind kein Mangel bei Übergabe.
  • Bei gebrauchter Ware darf ein Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er vorher eigens darauf hinweist und das ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB).
  • B-Ware mit bekanntem Kratzer: Die Rechte entfallen nur, wenn der Käufer vor dem Kauf eigens auf das Merkmal hingewiesen wurde und die Abweichung gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 1 BGB). Die allgemeine Regel zum bekannten Mangel aus § 442 BGB gilt beim Verbrauchsgüterkauf nach § 475 Abs. 3 BGB nicht.
  • Unter Privatleuten kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden.

Neu seit 31. Juli 2026: drei Jahre nach Reparatur

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 hat der Gesetzgeber einen Anreiz zum Reparieren eingebaut. Nach § 475e Abs. 5 BGB verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate, wenn der Händler den Mangel durch Nachbesserung beseitigt. Aus zwei Jahren werden drei. Bei Neulieferung bleibt es bei zwei Jahren.

Der Händler muss vor der Nacherfüllung über beides informieren: über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch und über die Verlängerung (§ 475 Abs. 4 BGB). Die Regel gilt nach Art. 229 § 72 EGBGB nur für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Für ältere Käufe gilt das alte Recht weiter.

Rechenbeispiel Waschmaschine

Ein Haushalt kauft am 10. September 2026 eine Waschmaschine, geliefert am 15. September 2026. Im Mai 2028 pumpt sie nicht mehr ab. Die Beweislastumkehr ist dann vorbei, der Käufer muss also belegen, dass der Fehler im Gerät angelegt war.

VarianteEnde der GewährleistungRechtsgrundlage
keine Reklamation15.09.2028§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Austausch gegen neues Gerät15.09.2028§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Reparatur durch Händler15.09.2029§ 475e Abs. 5 BGB
Kauf vor 31.07.2026, Reparatur2 Jahre ab LieferungArt. 229 § 72 EGBGB

Rechenweg: Lieferung 15.09.2026 plus zwei Jahre ergibt den 15.09.2028. Die Nachbesserung fügt zwölf Monate an, also bis 15.09.2029. Zeigt sich im Jahr 2029 erneut ein Mangel, ist der Anspruch gegen den Händler nach dem Wortlaut von § 475e Abs. 5 BGB noch nicht verjährt, beim Austausch wäre er es. Den Nachweis, dass der Fehler schon bei Lieferung angelegt war, muss dann allerdings der Käufer führen.

Was eine Garantie leisten muss

Eine Garantie kann kürzer oder länger laufen als die Gewährleistung, Teile ausnehmen oder eine Registrierung verlangen. Das ist erlaubt. Verboten ist nur, dass sie die gesetzlichen Rechte schmälert. § 479 BGB schreibt deshalb vor, was eine Garantieerklärung gegenüber Verbrauchern enthalten muss:

  • den Hinweis auf die gesetzlichen Mängelrechte, dass sie unentgeltlich sind und durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
  • Name und Anschrift des Garantiegebers,
  • das Verfahren zur Geltendmachung,
  • die genaue Ware sowie Dauer und räumlichen Geltungsbereich.

Die Erklärung muss spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, also als Papier, PDF oder E-Mail. Fehlt etwas davon, bleibt die Garantie trotzdem wirksam (§ 479 Abs. 4 BGB).

Der eigentliche Vorteil einer Garantie liegt anderswo. Eine Haltbarkeitsgarantie, etwa „fünf Jahre auf den Motor“, löst nach § 443 Abs. 2 BGB eine Vermutung aus: Ein Defekt innerhalb der Laufzeit gilt als Garantiefall. Der Käufer muss also nicht beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war. Genau daran scheitern viele Reklamationen im zweiten Jahr der Gewährleistung.

Recht auf Reparatur gegen den Hersteller

Ebenfalls seit Juli 2026 gilt § 479b BGB. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen ein Gerät auf Verlangen des Verbrauchers reparieren, wenn ihm keine Mängelrechte gegen den Verkäufer zustehen (§ 479a BGB). Das betrifft vor allem die Zeit nach Ende der Gewährleistung, gilt aber auch, wenn der Defekt erst nach der Übergabe entstanden ist. Erfasst sind die Waren aus Anhang II der Richtlinie 2024/1799, laut Bundesjustizministerium etwa Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones.

Die Reparatur ist kostenlos oder kostet einen angemessenen Preis. Der Anspruch läuft so lange, wie der Hersteller nach EU-Ökodesign-Recht Ersatzteile vorhalten muss. Nach Angaben des Ministeriums sind das bei Smartphone-Akkus und Displays mindestens sieben Jahre ab Produktionsende des Modells, bei Haushaltswaschmaschinen zehn Jahre. Eine frühere Reparatur in einer freien Werkstatt ist nach § 479b Abs. 2 BGB allein kein Grund zur Ablehnung, Ersatzteile muss der Hersteller zu angemessenen Preisen anbieten (§ 479c BGB).

Welcher Anspruch wann der stärkere ist

Zeitpunkt nach LieferungErster AnsprechpartnerWarum
0 bis 12 MonateVerkäuferBeweislastumkehr, keine Kosten
13 bis 24 MonateGarantiegeber, sonst VerkäuferHaltbarkeitsgarantie erspart den Nachweis
bis 36 MonateVerkäufer, falls schon nachgebessertverlängerte Frist nach § 475e Abs. 5 BGB
nach FristablaufGarantiegeber oder HerstellerGarantie oder Reparaturpflicht nach § 479b BGB

Widerrufsrecht beim Onlinekauf: kein Mängelrecht

Häufig verwechselt wird der Widerruf. Er hat mit Mängeln nichts zu tun und braucht keine Begründung. Bei Fernabsatzverträgen steht er Verbrauchern nach § 312g BGB zu, die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt bei Waren erst mit dem Erhalt, bei Teillieferungen mit der letzten Sendung (§ 356 Abs. 2 BGB). Fehlt die korrekte Belehrung, erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops nach § 356a BGB eine Widerrufsfunktion anbieten, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“ und während der Frist ständig erreichbar. Der Shop muss den Eingang unverzüglich mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Die Rücksendekosten trägt der Käufer nur, wenn der Händler vorher darüber informiert hat (§ 357 Abs. 5 BGB). Den Kaufpreis samt Standardversand erstattet der Händler innerhalb von 14 Tagen, darf damit aber warten, bis die Ware zurück ist oder der Versand nachgewiesen wird (§ 357 Abs. 4 BGB).

Ausgeschlossen ist der Widerruf unter anderem bei Maßanfertigungen, schnell verderblicher Ware und entsiegelten Hygieneartikeln (§ 312g Abs. 2 BGB). Im Ladengeschäft gibt es gar kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Umtausch dort ist Kulanz.

Gewerbliche Käufer: strengere Regeln

Kauft ein Betrieb bei einem Unternehmen, fallen die Verbraucherregeln der §§ 474 ff. BGB weg, also auch Beweislastumkehr und die Verlängerung nach Reparatur. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, muss die Ware nach § 377 HGB unverzüglich geprüft und ein Mangel unverzüglich gerügt werden. Wer das versäumt, verliert die Mängelrechte für erkennbare Fehler. Die Reparierbarkeit als Beschaffenheitsmerkmal gilt zwischen Unternehmen erst für Verträge ab dem 1. Januar 2028 (Art. 229 § 72 EGBGB).

Händler, die gegenüber Endkunden nachbessern, können sich die Kosten bei neu hergestellter Ware vom eigenen Lieferanten zurückholen (§ 445a BGB). Für den Einkauf lohnt es sich deshalb, Garantiebedingungen und Rückgriff in den Lieferverträgen ausdrücklich zu regeln.

Checkliste für die Reklamation

  1. Kaufbeleg und Lieferdatum heraussuchen, das Lieferdatum startet die Frist.
  2. Mangel mit Fotos oder Video festhalten, Datum notieren.
  3. Prüfen, ob eine Garantie besteht und was sie abdeckt.
  4. Mangel schriftlich beim Verkäufer anzeigen und eine Frist von etwa zwei Wochen setzen.
  5. Reparatur oder Austausch bewusst wählen, bei Käufen ab 31.07.2026 bringt die Reparatur ein Jahr mehr.
  6. Übergabe des Geräts quittieren lassen, wegen der Zweimonatsregel aus § 475e Abs. 4 BGB.
  7. Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch Rücktritt oder Minderung erklären.

Häufige Fragen

Wie lange gelten Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung läuft bei neuer Ware zwei Jahre ab Lieferung, bei gebrauchter Ware vom Händler mindestens ein Jahr. Nach einer Reparatur kommen bei Käufen seit dem 31. Juli 2026 zwölf Monate hinzu. Die Dauer einer Garantie legt allein der Garantiegeber fest.

Welche Änderungen gibt es im Gewährleistungsrecht 2026?

Seit dem 31. Juli 2026 verlängert eine Nachbesserung die Frist um ein Jahr, Reparierbarkeit zählt zur üblichen Beschaffenheit, und Hersteller bestimmter Geräte schulden eine Reparatur auch nach Fristablauf. Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton in Onlineshops Pflicht.

Wie lange kann man Elektrogeräte reklamieren?

Beim Verkäufer zwei Jahre ab Lieferung, mit Nachbesserung bis zu drei Jahre. Bei Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränken bleibt danach der Reparaturanspruch gegen den Hersteller, der allerdings kostenpflichtig sein kann.

Darf der Händler an den Hersteller verweisen?

Nein. Die Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer, und eine Garantie lässt sie nach § 443 BGB unberührt. Der Käufer darf den Weg über den Hersteller wählen, muss es aber nicht.

Fazit

Im ersten Jahr nach dem Kauf führt der Weg zum Verkäufer, weil dort die Beweislast beim Händler liegt. Danach lohnt der Blick in die Garantiebedingungen, besonders bei einer Haltbarkeitsgarantie. Wer seit dem 31. Juli 2026 gekauft hat und das Gerät behalten möchte, sollte die Reparatur wählen, denn damit kommt ein drittes Jahr Gewährleistung hinzu. Ist alles abgelaufen, bleibt bei Smartphones und großen Haushaltsgeräten der Reparaturanspruch gegen den Hersteller.

Quellen

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