
Ein Lkw-Führerschein der Klasse C kostet mit vorhandenem Pkw-Führerschein meist 3.000 bis 4.000 Euro, die Kombination aus C und CE für den Sattelzug liegt bei rund 4.500 bis 6.000 Euro (Stand 10/2026). Wer gewerblich fahren will, braucht zusätzlich die Berufskraftfahrer-Qualifikation, die als Kurs noch einmal rund 2.500 bis 3.200 Euro kostet.
Wie viel es am Ende wird, entscheidet vor allem die Zahl der Fahrstunden. Die Gebühren für die Prüfungen sind bundesweit festgelegt, die Fahrschulpreise nicht. Zwischen der günstigsten und der teuersten Preisliste, die für diesen Beitrag ausgewertet wurden, liegt bei der Fahrstunde ein Unterschied von über 40 Euro.
Welche Klasse für welches Fahrzeug?
Die Klassen regelt § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Klasse C gilt für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, nach oben gibt es keine Grenze. Ein Anhänger ist bis 750 kg erlaubt. Für schwerere Anhänger und für Sattelzüge braucht es Klasse CE. Die kleine Lkw-Klasse C1 reicht bis 7.500 kg und ist ab 18 Jahren zu haben.
| Klasse | Fahrzeug | Mindestalter | Typische Kosten mit Klasse B |
|---|---|---|---|
| C | über 3,5 t, Anhänger bis 750 kg | 21 Jahre (18 mit voller Grundqualifikation oder in BKF-Ausbildung) | 3.000 bis 4.000 € |
| CE nach C | Lastzug, Sattelzug | wie C | 2.400 bis 3.000 € |
| C und CE zusammen | Lastzug, Sattelzug | wie C | 4.500 bis 6.000 € |
Das Mindestalter steht in § 10 FeV, den Vorbesitz der Klasse B verlangt § 9 FeV. Für C und CE sind es 21 Jahre. Mit 18 geht es nur nach der vollen Grundqualifikation oder während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Die Kostenspannen sind gerundete Werte aus veröffentlichten Fahrschul-Preislisten im Oktober 2026 und setzen eine durchschnittliche Zahl an Übungsstunden voraus.
Hinweis zur Gesundheit: Ohne ärztliche Untersuchung und Sehtest gibt es keinen Lkw-Führerschein. Wer Diabetes mit Insulin, Herzrhythmusstörungen, Epilepsie oder eine deutliche Sehschwäche hat, sollte vor der Anmeldung in der Fahrschule ärztlich klären lassen, ob eine Eignung besteht. Sonst ist das Geld für Grundbetrag und Lehrmaterial im Zweifel weg.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Ein Teil der Rechnung ist staatlich festgelegt, der Rest ist Fahrschulpreis. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) setzt die Prüfgebühren fest. Die praktische Prüfung der Klassen C und CE kostet nach Nr. 402.4 der GebOSt 164,50 Euro netto, mit Umsatzsteuer also 195,76 Euro, wie die Gebührenliste des TÜV Hessen ausweist. Die Theorieprüfung am PC kostet für alle Klassen 24,99 Euro.
| Posten | Wer setzt den Preis | Spanne (Stand 10/2026) |
|---|---|---|
| Grundbetrag mit Theorieunterricht | Fahrschule | 300 bis 1.200 € |
| Lehrmaterial | Fahrschule | 90 bis 150 € |
| Übungsstunde (45 min) | Fahrschule | 79 bis 125 € |
| Sonderfahrt (45 min) | Fahrschule | 89 bis 144 € |
| Vorstellung zur Theorieprüfung | Fahrschule | 50 bis 145 € |
| Vorstellung zur Praxisprüfung | Fahrschule | 300 bis 500 € |
| Theorieprüfung TÜV/DEKRA | GebOSt | 24,99 € |
| Praktische Prüfung C oder CE | GebOSt | 195,76 € |
| Antrag Fahrerlaubnisbehörde | GebOSt Nr. 202.1 | 35,70 € |
| Ärztliche Untersuchung und Sehtest | Arzt | 110 bis 160 € |
Die „Vorstellung zur Prüfung“ ist das Entgelt der Fahrschule für Prüfungsfahrzeug und Fahrlehrer am Prüfungstag. Es kommt zur TÜV-Gebühr hinzu und wird gern übersehen, weil manche Fahrschulen es im Preisbeispiel nicht aufführen.
Pflichtstunden: Was die Ausbildungsordnung vorschreibt
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) legt Mindestumfänge fest, die keine Fahrschule unterschreiten darf. Für die Sonderfahrten ergibt sich nach Anlage 4 FahrschAusbO folgendes Bild:
| Ausbildungsweg | Überland | Autobahn | Dämmerung/Dunkelheit | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| B auf C | 5 Stunden | 2 Stunden | 3 Stunden | 10 Stunden |
| C auf CE | 5 Stunden | 2 Stunden | 3 Stunden | 10 Stunden |
| C und CE gemeinsam | 8 Stunden | 3 Stunden | 3 Stunden | 14 Stunden |
Eine Stunde dauert hier 45 Minuten. Wer C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang macht, braucht also 14 statt 20 Sonderfahrten. Das spart bei 110 Euro je Fahrt rund 660 Euro und ist der Hauptgrund, warum die Kombination günstiger ist als zwei Ausbildungen nacheinander.
Beim Theorieunterricht gilt § 4 FahrschAusbO. Wer schon einen Führerschein hat, braucht 6 Doppelstunden Grundstoff. Dazu kommen nach Anlage 2.8 für Klasse C 10 Doppelstunden Zusatzstoff, für CE weitere 4. Übungsstunden sind dagegen nicht vorgeschrieben. Wie viele es werden, hängt vom Fahrkönnen ab. Wer sicher Pkw fährt, kommt oft mit 6 bis 10 Übungsstunden aus.
Auch für CE ist eine eigene Theorieprüfung nötig. Nach § 15 Abs. 2 FeV genügt eine reine Praxisprüfung nur bei der Erweiterung von B auf BE, C1 auf C1E und bei den Bus-Anhängerklassen, nicht bei C auf CE. Finden die Theorieprüfungen für C und CE am selben Termin statt, wird die Gebühr nach Nr. 401.1 GebOSt aber nur einmal erhoben.
Rechenbeispiel: Klasse C und die Kombination C plus CE
Die Rechnung nimmt eine Fahrschule mit mittleren Preisen an: Grundbetrag 500 Euro für C, 300 Euro zusätzlich für CE, Lehrmaterial 100 Euro, Übungsstunde 100 Euro, Sonderfahrt 110 Euro, Vorstellung Theorie 80 Euro, Vorstellung Praxis 350 Euro je Prüfung. Behördliche Gebühren nach GebOSt, Stand 10/2026.
| Posten | Nur Klasse C | C und CE gemeinsam |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 500,00 € | 800,00 € |
| Lehrmaterial | 100,00 € | 100,00 € |
| Übungsstunden | 8 × 100 € = 800,00 € | 12 × 100 € = 1.200,00 € |
| Sonderfahrten | 10 × 110 € = 1.100,00 € | 14 × 110 € = 1.540,00 € |
| Vorstellung Theorieprüfung | 80,00 € | 80,00 € |
| Vorstellung Praxisprüfung | 350,00 € | 2 × 350 € = 700,00 € |
| Theorieprüfung TÜV | 24,99 € | 24,99 € |
| Praktische Prüfung TÜV | 195,76 € | 2 × 195,76 € = 391,52 € |
| Arzt und Sehtest | 130,00 € | 130,00 € |
| Antrag und Passbild | 50,70 € | 50,70 € |
| Summe | 3.331,45 € | 5.017,21 € |
Jede zusätzliche Übungsstunde erhöht die Summe um 100 Euro. Eine nicht bestandene Praxisprüfung kostet in diesem Beispiel 545,76 Euro für die Wiederholung (350 Euro Vorstellung plus 195,76 Euro TÜV), meist kommen zwei bis drei Übungsstunden davor hinzu. Ein Durchfaller kann damit leicht 800 Euro ausmachen.
Wer CE erst später nach C macht, zahlt einen zweiten Grundbetrag, volle 10 Sonderfahrten und eine eigene Theorieprüfung. Mit den Werten aus dem Beispiel und 4 Übungsstunden: 300 + 400 + 1.100 + 80 + 24,99 + 350 + 195,76 + 35,70 = 2.486,45 Euro, bei abgelaufener Arztbescheinigung noch einmal 130 Euro mehr. C und CE nacheinander kosten so rund 5.800 Euro, also etwa 800 Euro mehr als die gemeinsame Ausbildung.
Arzt, Sehtest und Befristung: Kosten, die wiederkommen
Nach § 11 Abs. 9 FeV in Verbindung mit Anlage 5 müssen Bewerber für C, C1, CE und C1E eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dazu kommt nach § 12 Abs. 6 FeV eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6, bescheinigt von Arzt, Augenarzt oder Augenoptiker. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Anlage 5 Nr. 3), die Sehtestbescheinigung nicht älter als zwei Jahre (§ 12 Abs. 7 FeV). Für Untersuchung und Sehtest zusammen nennen Fahrschul-Preisinformationen meist 110 bis 160 Euro. Ein psychologischer Leistungstest ist nur für Busklassen vorgeschrieben, nicht für Lkw.
Der Lkw-Führerschein gilt nach § 23 FeV höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung sind wieder Untersuchung, Sehtest und die Behördengebühr fällig. Wer 30 Jahre Lkw fährt, zahlt diese Kosten also sechsmal.
Berufskraftfahrer-Qualifikation: der zweite große Kostenblock
Wer gewerblich Güter fährt, braucht neben dem Führerschein eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Für Quereinsteiger ist das in der Regel die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG. Sie besteht laut § 2 BKrFQV aus 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, davon mindestens 10 am Steuer, und einer 90-minütigen schriftlichen Prüfung bei der IHK.
Ausbildungsstätten verlangen für den 140-Stunden-Kurs im Herbst 2026 rund 2.500 bis 3.200 Euro. Dazu kommt die Prüfungsgebühr der IHK, die je nach Kammer abweicht. Die Handelskammer Hamburg berechnet zum Beispiel 120 Euro. Den Führerschein braucht man für den Kurs nicht vorher, beides lässt sich parallel machen. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten fällig (§ 5 BKrFQG, § 4 BKrFQV), die meist in fünf Tagesmodulen zu je sieben Stunden läuft.
Nicht jeder Lkw-Fahrer braucht die Qualifikation. § 1 Abs. 2 BKrFQG nimmt unter anderem nichtgewerbliche Fahrten aus, etwa mit dem eigenen Pferdetransporter, und Handwerker, die Material und Maschinen für die eigene Arbeit transportieren, solange das Fahren nicht ihre Hauptbeschäftigung ist.
Wer zahlt: Arbeitsagentur, Jobcenter, Arbeitgeber
Den Lkw-Führerschein bezahlt in vielen Fällen nicht der Fahrer selbst. Berufskraftfahrer zählen nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit für 2025 weiterhin zu den gesuchten Berufen.
- Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Seit 2025 stellt die Arbeitsagentur ihn auch für Kunden des Jobcenters aus. Die Weiterbildung muss nötig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Übernommen werden können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Arbeitslosengeld läuft in der Regel weiter. Fahrschule und Kurs müssen von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sein.
- Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III: Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, was Führerschein plus Grundqualifikation meist erreichen. In Betrieben unter 50 Beschäftigten soll der Arbeitgeber nichts zuzahlen müssen, ab 50 Beschäftigten trägt er 50 Prozent der Lehrgangskosten, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Schulung sind möglich.
- Übernahme durch den Arbeitgeber ohne Förderung: Viele Speditionen zahlen den Führerschein gegen eine Bindungsfrist.
Ein Bildungsgutschein muss vor Beginn des Kurses vorliegen. Wer erst zur Fahrschule geht und dann bei der Arbeitsagentur fragt, bekommt die bereits gezahlten Stunden in der Regel nicht erstattet.
Zahlt der Arbeitgeber, ist das für den Fahrer meist steuerfrei. § 3 Nr. 19 EStG stellt Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers frei, wenn sie nach § 82 SGB III gefördert werden oder der Beschäftigungsfähigkeit dienen und keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Rückzahlungsklauseln für den Fall einer frühen Kündigung sind üblich. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, hängt von Bindungsdauer und Formulierung ab. Den Vertrag also vor der Unterschrift lesen und bei Unklarheit prüfen lassen.
Checkliste vor der Anmeldung
- Klasse festlegen: Reicht C1 bis 7,5 t, oder sollen es gleich C und CE sein?
- Arzt und Sehtest zuerst erledigen, damit keine Eignungsfrage nach der Bezahlung auftaucht.
- Förderung vor Vertragsschluss klären, bei Arbeitslosigkeit mit der Vermittlungsfachkraft, bei Beschäftigten mit dem Arbeitgeber.
- Drei Preislisten vergleichen, und zwar mit allen Posten: Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt, beide Vorstellungsentgelte.
- Prüfen, ob im Pauschalpreis eine feste Stundenzahl steckt und was jede weitere Stunde kostet.
- Bei gewerblicher Absicht: Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation gleich mitplanen.
- Puffer von 500 bis 800 Euro einrechnen, falls eine Prüfung wiederholt werden muss.
Was sich ändert: neue EU-Führerscheinrichtlinie
Das Europäische Parlament hat im Oktober 2025 eine überarbeitete Führerscheinrichtlinie angenommen. Danach sollen 18-Jährige in der ganzen EU den Lkw-Führerschein der Klasse C machen dürfen, wenn sie einen Befähigungsnachweis als Berufskraftfahrer haben. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit für die Umsetzung und ein weiteres Jahr zur Vorbereitung. In Deutschland ist C mit 18 schon heute nach § 10 FeV mit voller Grundqualifikation möglich. Bis zur Umsetzung ins deutsche Recht ändert sich an Ausbildung und Gebühren nichts, die Kostenrechnung oben bleibt also aktuell.
Häufige Fragen
Was kostet der Lkw-Führerschein CE mit 40 Tonnen?
Für den Sattelzug mit 40 t braucht es Klasse CE, die nur zusammen mit oder nach C erteilt wird. Gemeinsam mit C kostet sie im Rechenbeispiel rund 5.000 Euro, als spätere Erweiterung allein etwa 2.500 Euro.
Wie lange dauert der Lkw-Führerschein?
Allein der Theorieunterricht umfasst für C und CE mit vorhandenem Führerschein mindestens 20 Doppelstunden. Weil täglich höchstens zwei Doppelstunden vorgesehen sind (§ 4 Abs. 6 FahrschAusbO), sind das mindestens zehn Unterrichtstage. Insgesamt sind zwei bis sechs Wochen üblich, je nach Prüfterminen beim TÜV oder bei der DEKRA und Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde. Mit Grundqualifikation kommen rund vier Wochen Vollzeitkurs hinzu.
Was kostet Klasse C, wenn man schon B hat?
Ohne Klasse B gibt es keinen Lkw-Führerschein: § 9 FeV setzt sie voraus, sie kann aber frühestens gleichzeitig mit C erteilt werden. Mit B fallen nur 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff an. Die Spanne für C liegt bei 3.000 bis 4.000 Euro.
Ist C oder CE besser?
Für Verteilerverkehr mit Motorwagen reicht C. Im Fernverkehr fahren überwiegend Sattelzüge, dort verlangen Arbeitgeber CE.
Fazit
Mit vorhandenem Pkw-Führerschein sind für Klasse C rund 3.300 Euro und für C plus CE rund 5.000 Euro realistisch, bei teuren Fahrschulen oder vielen Übungsstunden auch mehr. Wer beruflich fahren will, macht C und CE in einem Ausbildungsgang und plant die beschleunigte Grundqualifikation gleich mit. Vor der ersten Zahlung gehören Arzttermin und Förderantrag erledigt, denn ein Bildungsgutschein gilt nicht rückwirkend. Beim Preisvergleich zählt die Summe aller Posten, nicht der Grundbetrag.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz · § 6 FeV, Einteilung der Fahrerlaubnisklassen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 9 FeV, Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 10 FeV, Mindestalter · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 11 FeV, Eignung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 12 FeV, Sehvermögen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 15 FeV, Fahrerlaubnisprüfung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 23 FeV, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Anlage 5 FeV, Eignungsuntersuchungen für Bewerber der Klassen C und D · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 4 FahrschAusbO, Theoretischer Unterricht · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Anlage 2.8 FahrschAusbO, Mindestdauer des Zusatzstoffs · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Anlage 4 FahrschAusbO, Besondere Ausbildungsfahrten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Anlage GebOSt, Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr · Abruf 10/2026
- TÜV Hessen · Gebühren, Entgelte und Auslagen für Fahrerlaubnisprüfungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 1 BKrFQG, Anwendungsbereich · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 2 BKrFQG, Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 5 BKrFQG, Weiterbildung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 2 BKrFQV, Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 4 BKrFQV, Weiterbildung · Abruf 10/2026
- Handelskammer Hamburg · Berufskraftfahrerqualifizierung, Prüfungskosten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 81 SGB III, Grundsatz der Weiterbildungsförderung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 82 SGB III, Förderung beschäftigter Arbeitnehmer · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen · Abruf 10/2026
- Bundesagentur für Arbeit · Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung · Abruf 10/2026
- Bundesagentur für Arbeit · Fachkräfte bleiben knapp, Pressemitteilung 32/2026 · Abruf 10/2026
- Europäisches Parlament · Mehr Verkehrssicherheit durch modernisierte EU-Fahrvorschriften · Abruf 10/2026