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Gebäudereinigung: So entsteht der Preis pro Quadratmeter

Ein Büro mit 400 Quadratmetern kostet bei täglicher Reinigung meist 1.200 bis 1.550 Euro netto im Monat. Woher die Spanne kommt, was der Tariflohn 2026 damit zu tun hat und woran Betriebe ein belastbares Angebot erkennen.

Von Redaktion 12 Min. Lesezeit

Graue Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit angeschnittenem Fahrer, Saugschläuchen und Bodenwerkzeug auf hellem Fliesenboden, im Hintergrund unscharf ein Verkaufsraum
Foto: CrescentIndustrial / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Gebäudereinigung kostet für ein normal genutztes Büro bei täglicher Unterhaltsreinigung meist zwischen 2,50 und 4,80 Euro netto je Quadratmeter und Monat (Stand Oktober 2026). Wird nur an zweieinhalb Tagen pro Woche gereinigt, sinkt der Betrag auf rund 2 Euro, wie das Rechenbeispiel unten zeigt.

Viele Preisangaben im Netz sind kaum vergleichbar, weil die eine Firma pro Reinigung rechnet, die andere pro Monat und die dritte pro Stunde. Wer Angebote einholt, kommt mit zwei Zahlen weiter: dem Stundenverrechnungssatz und dem Leistungswert in Quadratmetern pro Stunde. Aus beiden lässt sich jeder Monatspreis nachrechnen.

Hinweis zur Sicherheit: Wenn eine Fremdfirma im eigenen Haus arbeitet, müssen beide Arbeitgeber nach § 8 Arbeitsschutzgesetz zusammenarbeiten und sich gegenseitig über Gefahren informieren. Das betrifft etwa Reinigungsmittel in Laboren und Werkstätten, Arbeiten an Fenstern in der Höhe oder Bereiche mit Maschinen. Fassaden- und Glasreinigung über Leitern hinaus gehört in die Hände von Betrieben mit passender Ausrüstung gegen Absturz.

Was Gebäudereinigung umfasst

Gebäudereiniger ist ein Handwerk, und zwar ein zulassungsfreies: Es steht in Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 der Handwerksordnung. Einen Meisterbrief braucht für die Gründung niemand. Die Branche ist groß. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2024 rund 1,0 Millionen Menschen in Handwerksunternehmen der Gebäudereiniger, davon etwa 470.000 geringfügig beschäftigt, also 46,7 Prozent.

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Mediadaten

Die Leistungen lassen sich in fünf Gruppen ordnen, die auch in Angeboten und Leistungsverzeichnissen getrennt auftauchen sollten:

  • Unterhaltsreinigung: die laufende Reinigung von Böden, Arbeitsplätzen, Sanitärräumen, Küchen und Fluren in festen Intervallen, täglich bis wöchentlich.
  • Grundreinigung: gründliche Reinigung in größeren Abständen, etwa das Entfernen alter Pflegefilme von Bodenbelägen oder eine Tiefenreinigung von Teppich.
  • Glas- und Fassadenreinigung: Fenster, Rahmen, Glasfassaden, Wintergärten, Außenbauteile.
  • Sonderreinigungen: Bauendreinigung nach Umbau, Reinigung nach Wasserschaden, Teppich- oder Polsterreinigung.
  • Ergänzende Dienste: Hausmeisterdienst, Winterdienst, Grünpflege, Spenderbefüllung mit Verbrauchsmaterial.

Für den Preis ist die Unterscheidung wichtiger, als sie aussieht. Innen- und Unterhaltsreinigung fällt tariflich unter Lohngruppe 1, Glas- und Fassadenreinigung unter Lohngruppe 6. Die liegt um gut 20 Prozent höher. Eine Pauschale, in der Fenster und Böden zusammengerührt sind, lässt sich deshalb schlecht prüfen.

Was der Tariflohn 2026 für die Preise bedeutet

In der Gebäudereinigung gelten zwei allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Sie sind per Rechtsverordnung (10. GebäudeArbbV) für allgemeinverbindlich erklärt und gelten für alle gewerblichen Reinigungskräfte in Deutschland, auch für Firmen ohne Tarifbindung.

LohngruppeTätigkeitab 01.02.2025ab 01.01.2026
Lohngruppe 1Innen- und Unterhaltsreinigung14,25 €/h15,00 €/h
Lohngruppe 6Glas- und Fassadenreinigung17,65 €/h18,40 €/h
Zum VergleichAllgemeiner Mindestlohn12,82 €/h13,90 €/h

Die Werte stehen in der Übersicht der Branchenmindestlöhne beim Zoll, im Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de und beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Der Rahmentarifvertrag der Branche sieht laut BIV 30 Urlaubstage sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Reinigung nach 22 Uhr oder am Wochenende wird damit teurer als Reinigung am frühen Abend.

Für 2027 nennt die Zoll-Übersicht (Stand Oktober 2026) noch keinen neuen Branchenwert, die Laufzeit endet am 31.12.2026. Der allgemeine Mindestlohn soll zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen, die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat, so die Deutsche Rentenversicherung. Wer jetzt einen Vertrag über mehrere Jahre schließt, sollte eine Preisgleitklausel vereinbaren, die an den Tariflohn gekoppelt ist. Dann ist die Anpassung bei der nächsten Lohnrunde schon geregelt.

Fast jede zweite Arbeitskraft in der Branche ist geringfügig beschäftigt. Bei 15,00 Euro Stundenlohn und 603 Euro Grenze bleiben einer geringfügig beschäftigten Reinigungskraft höchstens 40 Stunden im Monat. Für ein Objekt mit 45 Reinigungsstunden monatlich reicht eine Person auf Minijob-Basis also nicht.

Vom Stundenlohn zum Stundenverrechnungssatz

Der Stundenlohn ist die Untergrenze, nicht der Preis. Auf jede bezahlte Stunde kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub und Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuschläge, Reinigungsmittel und Geräte, Fahrten zum Objekt, Objektleitung und Kontrolle, Verwaltung und ein Gewinn. Heraus kommt der Stundenverrechnungssatz, also der Nettopreis je produktiver Reinigungsstunde.

Eine allgemeingültige Zahl dafür gibt es nicht. Ein einfacher Plausibilitätstest hilft trotzdem: Bei 30 Euro netto je Stunde entfällt die Hälfte auf den reinen Tariflohn der Lohngruppe 1, die andere Hälfte deckt alles Übrige. Je weiter ein Angebot für Innenreinigung darunter liegt, desto weniger bleibt für Ausfallzeiten, Aufsicht und Ersatzpersonal. Die Redaktion rechnet unten mit 26, 30 und 34 Euro, um die Spanne sichtbar zu machen.

Ein Stundenpreis allein sagt allerdings wenig. Eine Firma mit 34 Euro kann günstiger sein als eine mit 26 Euro, wenn sie realistisch kalkuliert und die andere mit zu wenigen Stunden plant. Deshalb gehört die zweite Zahl immer dazu.

Der Leistungswert: wie viel Fläche pro Stunde

Der Leistungswert gibt an, wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft in einer Stunde schafft, wenn sie alle im Leistungsverzeichnis vereinbarten Arbeiten erledigt. Je mehr pro Raum zu tun ist, desto niedriger fällt er aus. Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung hat dazu Richtwerte veröffentlicht, ausdrücklich als Anhaltswerte und nicht als Norm (Merkblatt, Ausgabe Juli 2020).

Raumart (Verwaltung)Richtwert
Büro160–230 m²/h
Besprechungszimmer150–280 m²/h
Toiletten, Wasch- und Duschräume60–90 m²/h
Teeküchen80–150 m²/h
Flure, manuelle Reinigung250–350 m²/h
Flure, maschinelle Reinigung300–650 m²/h
Eingangshallen, Foyers250–600 m²/h
Treppenhäuser130–200 m²/h
Unterrichtsräume (Schulen)180–300 m²/h

Wie stark der Umfang den Wert drückt, zeigt das Merkblatt an einem Büro mit 18 Quadratmetern. Wird nur der Boden zweieinhalbmal pro Woche gereinigt und täglich der Papierkorb geleert, sind rund 350 m²/h möglich. Kommen Schreibtisch, Fensterbank und Telefon hinzu, sind es noch 293 m²/h. Mit anteiliger Rüst- und Wegezeit bleiben 226 m²/h.

Für den Vergleich von Angeboten ist der Sanitärraum aufschlussreich. Ein WC-Bereich mit 27 Quadratmetern, drei Waschbecken, fünf Urinalen und fünf Kabinen bekommt bei 65 m²/h knapp 25 Minuten pro Reinigung. Rechnet ein Anbieter mit 140 m²/h, bleiben 11,5 Minuten. Die Gütegemeinschaft empfiehlt, solche Unterschiede zu hinterfragen und eine Probereinigung zu verlangen.

Fläche in m² ÷ Leistungswert in m²/h = Stunden je Reinigung Stunden je Reinigung × Reinigungen je Monat × Stundensatz netto in €/h = Monatspreis netto
So lässt sich jeder Monatspreis nachrechnen: erst die Stunden je Reinigung ermitteln, dann mit Häufigkeit und Stundensatz multiplizieren. Grafik: Redaktion

Rechenbeispiel: Büro mit 400 Quadratmetern

Angenommen wird eine Büroetage mit 300 Quadratmetern Bürofläche, 60 Quadratmetern Flur, 25 Quadratmetern Sanitärräumen und 15 Quadratmetern Teeküche. Für die Leistungswerte setzt die Redaktion jeweils die Mitte der RAL-Spanne an: Büro 200 m²/h, Flur manuell 300 m²/h, Sanitär 75 m²/h, Teeküche 115 m²/h. Bei Reinigung an fünf Tagen pro Woche legt das Merkblatt 251,6 Reinigungen im Jahr zugrunde, das sind 20,97 im Monat.

BereichFlächeLeistungswertZeit je Reinigung
Büro300 m²200 m²/h1,50 h
Flur60 m²300 m²/h0,20 h
Sanitär25 m²75 m²/h0,33 h
Teeküche15 m²115 m²/h0,13 h
Summe400 m²185 m²/h im Mittel2,16 h

Rechenweg: 2,16 Stunden × 20,97 Reinigungen = 45,4 Stunden im Monat. Bei 30 Euro je Stunde sind das 1.361 Euro netto im Monat, also 3,40 Euro je Quadratmeter und Monat oder rund 0,16 Euro je Quadratmeter und Reinigung. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer kommen 1.620 Euro brutto heraus.

Die nächste Tabelle zeigt, wie stark sich die beiden Stellgrößen auswirken. Die Spalten stehen für drei Stundensätze, die Zeilen für das untere Ende, die Mitte und das obere Ende der RAL-Richtwerte.

LeistungswerteStunden pro Monatbei 26 €/hbei 30 €/hbei 34 €/h
Unteres Ende (aufwendig)57,0 h1.483 €1.711 €1.939 €
Mitte45,4 h1.180 €1.361 €1.543 €
Oberes Ende (zügig)38,9 h1.011 €1.166 €1.322 €
je m² und Monat (Mitte)45,4 h2,95 €3,40 €3,86 €

Alle Beträge sind Nettopreise pro Monat. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kombination liegen fast 930 Euro im Monat, ohne dass ein Anbieter unseriös rechnen müsste. Liegt ein Angebot weit unter 1.000 Euro, stimmt bei diesem Objekt vermutlich die Stundenzahl nicht.

Die größte Sparmöglichkeit steckt in der Häufigkeit. Werden Büros und Flur nur an zweieinhalb Tagen pro Woche gereinigt (125,8 Reinigungen im Jahr), Sanitärräume und Küche aber weiter täglich, sinkt der Bedarf auf 27,6 Stunden. Bei 30 Euro je Stunde sind das 826 Euro im Monat oder 2,07 Euro je Quadratmeter. In vielen Büros mit wenig Publikumsverkehr reicht das.

Welche Abrechnungsarten es gibt

Reinigungsfirmen rechnen auf drei Wegen ab. Die Wahl beeinflusst, wie gut sich Angebote vergleichen lassen und wer das Risiko einer Fehlkalkulation trägt.

AbrechnungÜblich beiVorteilNachteil
MonatspauschaleUnterhaltsreinigungFeste KostenStundenzahl oft unsichtbar
Preis je m²Grundreinigung, GlasflächenLeicht vergleichbarAusstattung bleibt unberücksichtigt
StundensatzSonderreinigung, BauendreinigungAbrechnung nach AufwandKosten vorab unklar

Bei einer Monatspauschale sollte das Angebot trotzdem die kalkulierten Stunden und Leistungswerte nennen. Nur so lässt sich später prüfen, ob die vereinbarte Zeit auch im Objekt ankommt. Die Gütegemeinschaft rät ausdrücklich zu einer Nachkalkulation nach Beginn des Auftrags.

Fenster werden meist pro Quadratmeter Glasfläche oder pro Fenster berechnet, selten pauschal. Weil hier Lohngruppe 6 gilt, liegt der Stundensatz höher als in der Innenreinigung. Hohe Fassaden mit Hubarbeitsbühne oder Seilzugang kosten zusätzlich Gerätemiete und Rüstzeit.

Leistungsverzeichnis: was hineingehört

Ein Leistungsverzeichnis beschreibt Raum für Raum, was in welchem Intervall gereinigt wird. Ohne dieses Papier kalkuliert jeder Anbieter etwas anderes, und die Angebote lassen sich nur dem Preis nach vergleichen. Für ein kleines Büro reicht eine Tabelle auf zwei Seiten.

  1. Flächen nach Raumgruppen aufnehmen: Büro, Besprechung, Sanitär, Küche, Flur, Treppenhaus, Nebenräume. Bodenbelag je Raum notieren.
  2. Tätigkeiten je Raumgruppe festlegen: Boden saugen oder wischen, Papierkörbe leeren, Tische abwischen (nur freie Flächen oder auch mit Ablage), Türklinken, Spiegel, Sanitärobjekte, Spender auffüllen.
  3. Intervalle festlegen: täglich, 2,5-mal pro Woche, wöchentlich, monatlich. Sanitärräume brauchen meist ein kürzeres Intervall als Büros.
  4. Reinigungszeiten festlegen: tagsüber während der Arbeitszeit, früh am Abend oder nachts. Nachtarbeit kostet nach dem Rahmentarifvertrag Zuschläge.
  5. Verbrauchsmaterial klären: Wer stellt Seife, Handtuchpapier, Toilettenpapier und Müllbeutel, und wie wird abgerechnet?
  6. Qualitätskontrolle vereinbaren: wer prüft, wie oft, nach welchem Verfahren, und was bei Mängeln passiert.

Für die Qualitätskontrolle gibt es mit DIN EN 13549 eine eigene Norm. Sie legt Grundanforderungen an Qualitätsmesssysteme für Reinigungsdienstleistungen fest, also an Stichprobenprüfungen mit dokumentiertem Ergebnis. Bei größeren Objekten lohnt es sich, im Vertrag auf ein solches System zu verweisen, statt nur „sauber“ zu vereinbaren.

Reinigungsfirma auswählen: Prüfliste

Beim Vergleich zählen Nachweise mehr als Werbeaussagen. Folgende Punkte sollten Betriebe vor der Vergabe abfragen:

  • Kalkulation offenlegen lassen: Stunden pro Monat, Leistungswerte je Raumgruppe, Stundensatz. Weicht ein Leistungswert stark von den RAL-Richtwerten ab, nach dem Grund fragen.
  • Besichtigung vor Angebot: Ein seriöses Angebot entsteht nach einer Begehung, nicht nach einer Quadratmeterzahl am Telefon. Das Merkblatt der Gütegemeinschaft nennt die Ortsbesichtigung dringend erforderlich.
  • Probereinigung bei größeren Objekten: Wie lange braucht das Team tatsächlich für Sanitärraum und Büro?
  • Tariftreue und Mindestlohn: schriftliche Erklärung, dass mindestens die Branchenmindestlöhne gezahlt werden, und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, auch für Schäden an Böden, Glas und Technik und für Verlust von Zugangsmitteln wie Transpondern.
  • Objektleitung mit Namen und Telefonnummer, Vertretungsregel bei Krankheit und Urlaub.
  • Verschwiegenheitserklärung des Personals, wenn in Räumen mit Akten oder Patientendaten gereinigt wird.
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgleitklausel für Tariferhöhungen.
  • Subunternehmer: ob und wofür die Firma Nachunternehmer einsetzt.

Der Punkt Mindestlohn hat einen rechtlichen Hintergrund. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts wie ein Bürge. Für den allgemeinen Mindestlohn verweist § 13 Mindestlohngesetz auf diese Regel. Ob ein Auftraggeber im Einzelfall darunter fällt, ist eine Frage für die Rechtsberatung. Nachweise und eine Freistellungsklausel im Vertrag sind in jedem Fall sinnvoll.

Steuern und Nebenkosten

Für die meisten Auftraggeber stellt die Reinigungsfirma 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Eine Ausnahme regelt § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG für das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen: Ist der Auftraggeber selbst ein Unternehmen, das nachhaltig Reinigungsleistungen erbringt, und hat er dafür eine Bescheinigung des Finanzamts, schuldet er die Umsatzsteuer selbst. Das betrifft vor allem Reinigungsfirmen, die Subunternehmer beauftragen.

Vermieter von Wohngebäuden dürfen die Kosten der Gebäudereinigung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt dabei die gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs.

Privathaushalte können für eine Reinigungsfirma die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG nutzen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, angerechnet werden nur die Arbeitskosten. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Firma. Ausgeschlossen ist das, soweit die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Häufige Fehler bei der Vergabe

Der häufigste Fehler ist der reine Preisvergleich ohne einheitliches Leistungsverzeichnis. Drei Angebote über 900, 1.300 und 1.600 Euro sehen nach einem klaren Sieger aus, beschreiben aber oft drei verschiedene Leistungen.

Ebenso verbreitet ist ein Intervall, das nicht zur Nutzung passt. Ein Großraumbüro mit 40 Arbeitsplätzen braucht andere Intervalle als eine Kanzlei mit sechs Räumen. Wer überall täglich reinigen lässt, zahlt oft für Flächen, die kaum genutzt werden. Wer überall spart, bekommt Beschwerden aus den Sanitärräumen.

Der dritte Fehler zeigt sich erst nach Monaten: Die kalkulierte Zeit kommt nicht im Objekt an. Abhilfe schaffen eine schriftliche Stundenvorgabe, Kontrollen nach einem festen System und ein Termin zur Nachkalkulation drei Monate nach Start.

Häufige Fragen

Wie rechnet eine Reinigungsfirma ab?

Meist mit einer Monatspauschale für die Unterhaltsreinigung, die auf Stunden und Leistungswerten beruht. Grundreinigung und Glasreinigung werden oft je Quadratmeter berechnet, Sonderreinigungen nach Stunden.

Was kostet eine Reinigungsfirma pro Stunde 2026?

Eine gesetzliche Vorgabe für den Preis gibt es nicht. Feste Untergrenze ist der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro je Stunde für Innenreinigung und 18,40 Euro für Glasreinigung. Der Stundensatz, den die Firma berechnet, liegt wegen Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Material und Verwaltung deutlich darüber; das Rechenbeispiel oben arbeitet mit 26 bis 34 Euro netto.

Wie hoch ist der Tariflohn für Reinigungskräfte ab 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Lohngruppe 1 ein Mindestlohn von 15,00 Euro, in Lohngruppe 6 von 18,40 Euro. Beide Werte sind allgemeinverbindlich und gelten bundesweit bis 31.12.2026.

Wie viele Quadratmeter reinigt eine Reinigungskraft pro Stunde?

In Büros nennt die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung 160 bis 230 Quadratmeter pro Stunde, in Sanitärräumen 60 bis 90, in Fluren mit Maschine 300 bis 650. Der tatsächliche Wert hängt vom Leistungsumfang und der Ausstattung des Raums ab.

Fazit

Für ein normal genutztes Büro ist bei täglicher Reinigung mit rund 3 bis 4 Euro je Quadratmeter und Monat netto zu rechnen, bei reduzierten Intervallen mit etwa 2 Euro. Wer Angebote vergleicht, sollte zuerst ein Leistungsverzeichnis erstellen und von jedem Anbieter Stunden, Leistungswerte und Stundensatz verlangen. Angebote, deren Leistungswerte weit über den RAL-Richtwerten liegen, verdienen eine Probereinigung. Bei Verträgen über 2026 hinaus gehört eine Preisgleitklausel für die nächste Tarifrunde in den Vertrag.

Quellen

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