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Was kostet eine Beerdigung? Alle Posten mit Beispielrechnung

Zwischen 1.000 Euro und weit über 10.000 Euro ist alles möglich. Woraus sich die Rechnung zusammensetzt, was Friedhöfe tatsächlich verlangen und wer am Ende zahlen muss, durchgerechnet am Beispiel der Münchner Gebührensatzung.

Von Redaktion 9 Min. Lesezeit

Friedhof mit Grabsteinen in mehreren Reihen, vorn frische Gräber mit hellen Holzkreuzen und Blumen, dahinter Bäume und Wiese
Foto: congerdesign / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Eine Beerdigung kostet in Deutschland im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabstein und 7.000 bis 8.000 Euro mit Grabmal und Grabanlage. Das sind die Erfahrungswerte der Verbraucherinitiative Aeternitas; die einfachste anonyme Bestattung ist laut der Initiative ab etwa 1.000 Euro zu haben, aufwendige Sargbestattungen liegen deutlich über 10.000 Euro.

Die Spanne ist so groß, weil die Rechnung aus vier bis acht Einzelposten besteht, die von verschiedenen Stellen kommen: Arzt, Standesamt, Bestatter, Krematorium, Friedhofsverwaltung, Steinmetz und Friedhofsgärtnerei. Allein die Friedhofsgebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt um mehrere tausend Euro. Rund eine Million Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland, laut Statistischem Bundesamt waren es 2025 nach vorläufigen Zahlen gut 1,0 Millionen.

Zur Rechtslage: Wer eine Bestattung bezahlen muss und ob das Sozialamt einspringt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Landesrecht ab. Die folgenden Angaben geben einen Überblick, ersetzen aber keine Beratung durch das Sozialamt, einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine Verbraucherzentrale.

Die Kostenposten einer Beerdigung im Überblick

Aeternitas veröffentlicht Preisspannen für jeden typischen Posten. Die Tabelle fasst die wichtigsten zusammen. Die Werte sind übliche Rahmen, keine festen Unter- oder Obergrenzen. Durchschnitte lassen sich daraus nicht ableiten, weil das untere Preissegment in der Praxis deutlich häufiger ist.

PostenWer berechnetÜbliche Spanne
Leichenschau, TotenscheinArzt100 bis 250 €
Sterbeurkunde (erste)Standesamt10 bis 20 €
Jede weitere UrkundeStandesamt5 bis 12 €
Sarg ErdbestattungBestatter700 bis 2.000 €
Sarg FeuerbestattungBestatter500 bis 1.200 €
SchmuckurneBestatter125 bis 500 €
Überführung im NahbereichBestatter200 bis 550 €
Formalitäten, VerwaltungBestatter150 bis 600 €
Einäscherung mit AschekapselKrematorium200 bis 600 €
Urnenreihengrab inkl. BeisetzungFriedhof700 bis 2.050 €
Sargwahlgrab inkl. BeisetzungFriedhof1.450 bis 4.300 €
Grabmal inkl. InschriftSteinmetz500 bis 5.000 €
DauergrabpflegeFriedhofsgärtnerei2.500 bis 15.000 €
TrauerkaffeeGastronomie300 bis 1.000 €

Quelle der Spannen: Aeternitas, Stand der Abfrage 10/2026. Wer alle Posten in der teuersten Variante bucht, landet laut der Initiative bei bis zu 44.700 Euro. Wer auf Schmuckurne, Trauerhalle, neues Grabmal und Grabpflege durch Gärtnereien verzichtet, kommt mit einem Bruchteil davon aus.

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Bestatter: der größte Einzelposten

Das Bestattungsunternehmen stellt für Überführung, Versorgung des Leichnams, Sarg, gegebenenfalls Urne, Totenbekleidung, Aufbahrung, Trauerfeier, Behördengänge und Trauerbriefe zwischen 1.000 und 7.000 Euro in Rechnung. Ein großer Anteil entfällt meist auf den Sarg. Auch bei einer Feuerbestattung wird einer gebraucht; Aeternitas nennt dafür 500 bis 1.200 Euro.

Weißer Sarg mit Gesteck aus weißen Rosen und Lilien im Laderaum eines Bestattungswagens mit geöffneter Heckklappe
Sarg im Bestattungswagen: Sarg und Überführung stehen auf fast jeder Bestatterrechnung. Foto: carolynabooth / Pixabay (Quelle, Pixabay-Inhaltslizenz)

Preise für Bestatterleistungen sind frei kalkuliert, eine Gebührenordnung gibt es nicht. Angebote lassen sich deshalb vergleichen, auch telefonisch und vor der Beauftragung. Hinterbliebene sollten ein schriftliches Angebot mit Einzelpositionen verlangen und Fremdleistungen wie Friedhofs- und Krematoriumsgebühren getrennt ausweisen lassen. So wird sichtbar, was der Bestatter selbst verdient und was er nur durchreicht.

Friedhofsgebühren: über 3.000 Euro Unterschied

Städtische Friedhöfe erheben Gebühren nach einer Satzung, die der Stadtrat beschließt. Die Gebühr setzt sich meist aus drei Teilen zusammen: Grabnutzung für die Dauer der Ruhezeit, Beisetzung mit Öffnen und Schließen des Grabes und Benutzung von Trauerhalle oder Aufbahrungsraum. Kirchliche Friedhöfe haben eigene Gebührenordnungen.

Wie weit die Städte auseinanderliegen, zeigt der jährliche Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW für die 30 größten Städte des Landes. 2025 kostete eine Sargbestattung in einem einstelligen Wahlgrab im Durchschnitt 3.644 Euro, 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Teuerste Stadt war Leverkusen mit 5.273 Euro, am günstigsten Gütersloh mit 1.934 Euro. Ein Urnenreihengrab kostete im Schnitt 1.612 Euro.

Darin stecken nur die städtischen Gebühren. Bestatter, Steinmetz und Gärtner kommen hinzu, bei Urnen außerdem die Einäscherung. Die lag laut dem Vergleich in Essen bei 280 Euro, in Düsseldorf bei 330 Euro, in Aachen bei 355 Euro und in Duisburg bei 394 Euro.

Wichtige Begriffe auf dem Gebührenbescheid

  • Reihengrab: wird der Reihe nach vergeben, nur für eine Ruhezeit, eine Verlängerung ist meist ausgeschlossen. In der Regel die günstigere Variante.
  • Wahlgrab: Lage frei wählbar, Nutzungsrecht verlängerbar, oft mit mehreren Grabstellen für Angehörige.
  • Ruhezeit: Mindestdauer, für die ein Grab nicht neu belegt werden darf. Die Satzung legt sie fest. In München sind es für Erwachsene in der Regel zehn Jahre, auf einzelnen Friedhöfen 15, 20 oder 30 Jahre (§ 14 Friedhofssatzung München).
  • Anonymes Grab: Beisetzung ohne Namen und meist ohne Beteiligung der Angehörigen, in München für eine Urne einmalig 940 Euro.

Rechenbeispiel: Urne und Sarg in München

Die Musterrechnung verwendet die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, gültig seit 1. Juli 2024, für ein Grab in der zweiten Reihe und die übliche Ruhezeit von zehn Jahren. Die Stadt weist ihre Gebühren als Nettogebühren aus; fällt Mehrwertsteuer an, kommt sie hinzu. Für Bestatter und Krematorium sind Werte aus dem unteren bis mittleren Bereich der Aeternitas-Spannen angesetzt. Das sind Annahmen, keine Angebote.

PostenUrnenbestattungSargbestattungGrundlage
Leichenschau (GOÄ Nr. 101)166 €166 €GOÄ, ohne Wegegeld
3 Sterbeurkunden30 €30 €Annahme
Sarg500 €1.000 €Annahme
Urne200 €0 €Annahme
Versorgung, Einbetten, Kleidung300 €300 €Annahme
Überführungen600 €300 €Annahme
Kühlung, 3 Tage150 €150 €Annahme
Formalitäten Bestatter300 €300 €Annahme
Grabkreuz0 €100 €Annahme
Einäscherung, 2. Leichenschau430 €0 €Annahme
Grabnutzung 10 Jahre590 €840 €59 bzw. 84 € je Jahr
Beisetzung588 €1.665 €Satzung München
Trauerfeier, Halle, Aufbahrung171 €321 €Satzung München
Summe4.025 €5.172 €Stand 10/2026

Der Rechenweg für die Friedhofsgebühren der Urnenbestattung: 59 Euro je Jahr mal zehn Jahre ergibt 590 Euro für das Urnenerdgrab, dazu 588 Euro für die Beisetzung und 171 Euro für die Urnentrauerfeier, zusammen 1.349 Euro. Bei der Sargbestattung: 84 Euro mal zehn Jahre ergibt 840 Euro, die Beisetzung mit Öffnen und Schließen kostet 1.665 Euro, Trauerhalle (233 Euro) und Aufbahrung (88 Euro) zusammen 321 Euro. Das ergibt 2.826 Euro allein an den Friedhof.

Nicht enthalten sind Grabstein, Grabbepflanzung, Blumen, Traueranzeige und Bewirtung. Mit einem einfachen Grabmal ab 500 Euro, einer Erstanlage durch die Gärtnerei ab 250 Euro und einer Anzeige ab 200 Euro steigt die Urnenbestattung schnell über 5.000 Euro, die Sargbestattung über 6.000 Euro.

Feste Gebühren: Leichenschau und Urkunden

Einige Posten sind nicht verhandelbar. Die ärztliche Leichenschau rechnen Ärzte nach festen Punktzahlen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, der Punktwert beträgt nach § 5 GOÄ 5,82873 Cent. Die eingehende Leichenschau mit Ausstellung der Todesbescheinigung (GOÄ Nr. 101, mindestens 40 Minuten) ist mit 2.844 Punkten bewertet, das entspricht 165,77 Euro. Die vorläufige Leichenschau (Nr. 100) hat 1.896 Punkte, also 110,51 Euro. Hinzu kommen Wegegeld und Zuschläge, etwa bei unbekannter Identität (Nr. 102).

Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus. Die Gebühr unterscheidet sich je nach Land. In Berlin kostet die erste Sterbeurkunde 12 Euro, jede weitere gleichzeitig beantragte 6 Euro; für Zwecke der Sozialversicherung ist sie kostenlos. Gebraucht werden Urkunden für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Vermieter und Nachlassgericht, drei bis fünf Exemplare sind üblich.

Wer die Beerdigung bezahlen muss

Das Gesetz trennt zwei Fragen: Wer muss die Bestattung veranlassen, und wer trägt am Ende die Kosten?

  • Kosten: Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Diese Kosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden in erster Linie aus dem Nachlass bezahlt.
  • Veranlassung: Die Bestattungsgesetze der Länder verpflichten die nahen Angehörigen, für die Bestattung zu sorgen, auch wenn sie nicht erben. In Bayern regelt das § 15 der Bestattungsverordnung.
  • Ersatzvornahme: Kümmert sich niemand, bestattet die Gemeinde und holt sich die notwendigen Kosten von den Pflichtigen zurück, in Bayern nach Art. 14 Abs. 2 Bestattungsgesetz.

Die Frist ist kurz. In Bayern muss eine Leiche spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein, Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit (§ 19 BestV). Andere Länder haben eigene Fristen. Für Preisvergleiche bleibt deshalb wenig Zeit.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialbestattung

Können Bestattungspflichtige die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII „die erforderlichen Kosten einer Bestattung“, soweit den Verpflichteten die Zahlung „nicht zugemutet werden kann“. Gemeint ist eine würdige, aber einfache Bestattung, keine Wunschausstattung. Den Antrag stellt, wer zahlen muss, beim zuständigen Sozialamt. Am sichersten ist es, das Amt vor der Beauftragung des Bestatters einzuschalten, weil es Einkommen, Vermögen und Nachlass prüft und teurere Leistungen nicht übernimmt.

Was steuerlich absetzbar ist

Bei der Erbschaftsteuer dürfen Erben die Kosten der Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und die übliche Grabpflege abziehen. Ohne Nachweis gilt dafür nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ein Pauschbetrag von 15.000 Euro, der auch die Kosten der Nachlassabwicklung abdeckt. Höhere Kosten müssen belegt werden.

In der Einkommensteuer zählen Bestattungskosten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung, aber nur, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können und nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind. So steht es in den amtlichen Einkommensteuer-Hinweisen zu § 33 EStG. Leistungen aus einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung, die wegen des Todesfalls fließen, werden angerechnet. Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung und Reisekosten zur Beerdigung erkennt das Finanzamt nicht an.

Checkliste: So bleibt die Rechnung im Rahmen

  1. Vorsorgeverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag des Verstorbenen suchen. Dort stehen oft Wünsche und bereits bezahlte Leistungen.
  2. Kontostand und Versicherungen prüfen: Gibt es eine Sterbegeldversicherung, wie viel ist im Nachlass verfügbar?
  3. Zwei bis drei Bestatter um ein schriftliches Angebot mit Einzelpositionen bitten.
  4. Gebührensatzung des Friedhofs auf der Website der Stadt oder Kirchengemeinde lesen, vor allem Grabart und Ruhezeit.
  5. Reihengrab statt Wahlgrab und Urne statt Sarg rechnen lassen; die Differenz liegt oft bei über 1.000 Euro.
  6. Bei knappen Mitteln das Sozialamt vor der Auftragserteilung informieren.
  7. Alle Rechnungen aufbewahren, für Nachlass, Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.

Häufige Fragen

Was kostet die billigste Bestattung?

Am günstigsten ist meist eine anonyme Feuerbestattung ohne Trauerfeier. Die einfachste anonyme Bestattung beginnt laut Aeternitas bei rund 1.000 Euro. Wie viel am Ende anfällt, hängt stark von den Friedhofsgebühren am Ort ab.

Was ist billiger, Sarg oder Urne?

Meist die Urne. Im NRW-Vergleich 2025 kostete das Urnenreihengrab mit 1.612 Euro im Schnitt weniger als die Hälfte eines Sargwahlgrabs. Einäscherung und Krematoriumskosten von meist 200 bis 600 Euro kommen allerdings hinzu.

Was kostet ein Urnengrab für 20 Jahre?

Das hängt von der Jahresgebühr ab. In München kostet ein Urnenerdgrab in der zweiten Reihe 59 Euro je Jahr, für 20 Jahre also 1.180 Euro, ohne Beisetzung. Andere Städte rechnen mit Pauschalen für die gesamte Ruhezeit.

Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Wer das Erbe ausschlägt, haftet nicht mehr nach § 1968 BGB. Die landesrechtliche Pflicht der Angehörigen, für die Bestattung zu sorgen, bleibt jedoch bestehen. Die Gemeinde kann deshalb Kosten von ihnen zurückfordern. Reichen die Mittel nicht, ist ein Antrag nach § 74 SGB XII möglich.

Fazit

Das Münchner Rechenbeispiel kommt für eine schlichte Beerdigung ohne Grabstein auf rund 4.000 bis 5.200 Euro, Aeternitas nennt im Schnitt 5.000 bis 6.000 Euro. Teuer wird es durch Wahlgräber, hochwertige Särge und Folgekosten für Grabmal und Pflege. Wer vor dem Auftrag zwei Angebote einholt und die Gebührensatzung des Friedhofs liest, kann die Rechnung spürbar senken. Bei fehlendem Nachlass ist der frühe Kontakt zum Sozialamt wichtiger als jeder Preisvergleich.

Quellen

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