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Restwertleasing oder Kilometerleasing: Was ist günstiger?

Niedrigere Rate gegen offenes Risiko am Vertragsende: Wie Restwertleasing und Kilometerleasing abrechnen, ab welchem Verkaufserlös sich die Rechnung dreht, welche Rechte Verbraucher seit November 2026 haben und was Betriebe steuerlich beachten.

Von Redaktion 9 Min. Lesezeit

Dicht geparkte Reihen neuer Autos in verschiedenen Farben auf einem Abstellplatz, von schräg oben fotografiert
Foto: Didgeman / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Restwertleasing ist nur dann günstiger als Kilometerleasing, wenn das Auto am Vertragsende ungefähr den kalkulierten Restwert erzielt. Im Rechenbeispiel unten spart die niedrigere Rate 1.800 Euro, und diese Ersparnis ist aufgebraucht, sobald der Verkaufserlös knapp 8 Prozent unter dem vereinbarten Restwert liegt.

Beim Kilometerleasing steht die Gesamtsumme dagegen schon bei Vertragsschluss fest. Abgerechnet werden nur gefahrene Mehrkilometer und Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen. Für Privatkunden ohne Händlerkontakte ist das in den meisten Fällen das berechenbarere Modell.

Zur Einordnung: Leasingverträge sind Finanzierungsverträge mit langer Bindung. Die folgenden Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage und gerechnete Beispiele, keine Beratung im Einzelfall. Bei hohen Beträgen oder Streit um eine Schlussabrechnung helfen Verbraucherzentrale, Fachanwalt oder Steuerberatung.

Was die beiden Modelle unterscheidet

Beide Varianten sind Teilamortisationsverträge. Die Raten decken nur einen Teil des Fahrzeugpreises, den Rest holt sich die Leasinggesellschaft am Ende über den Verkauf des Autos. Der Unterschied liegt darin, wer das Risiko trägt, dass dieser Verkauf weniger bringt als gedacht.

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Mediadaten

Beim Restwertleasing steht im Vertrag ein fester Betrag, etwa 23.000 Euro. Nach der Rückgabe verkauft die Leasinggesellschaft das Fahrzeug. Bringt der Verkauf weniger, zahlt der Kunde die Differenz nach. Bringt er mehr, wird der Mehrerlös je nach Vertrag ganz, teilweise oder gar nicht gutgeschrieben.

Beim Kilometerleasing vereinbaren beide Seiten eine Laufleistung, zum Beispiel 15.000 Kilometer im Jahr. Wie viel der Wagen später auf dem Gebrauchtwagenmarkt bringt, ist Sache der Leasinggesellschaft. Der Kunde zahlt am Ende nur für Mehrkilometer und für Schäden, für Minderkilometer gibt es meist eine kleine Vergütung bis zu einer Obergrenze.

MerkmalRestwertleasingKilometerleasing
Rateoft niedrigeroft höher
RestwertrisikoKundeLeasinggesellschaft
Fahrleistungkein Limit im Vertragfest vereinbart
Schäden am Endesenken den ErlösMinderwertausgleich
Widerrufsrecht Verbraucherja, 14 Tagenein, außer bei Kaufrecht
Typische NutzerGewerbe, FuhrparksPrivatkunden

Rechenbeispiel: Wann sich das Restwertmodell dreht

Die folgenden Zahlen sind ausgedacht und dienen nur dem Rechenweg, sie sind keine Marktpreise. Angenommen ist ein Neuwagen für 40.000 Euro brutto, 36 Monate Laufzeit, 15.000 Kilometer im Jahr, keine Sonderzahlung.

  • Kilometerleasing: 450 Euro × 36 Monate = 16.200 Euro
  • Restwertleasing: 400 Euro × 36 Monate = 14.400 Euro, kalkulierter Restwert 23.000 Euro
  • Ersparnis durch die niedrigere Rate: 16.200 − 14.400 = 1.800 Euro

Die Grenze liegt also bei einem Verkaufserlös von 23.000 − 1.800 = 21.200 Euro. Das sind 7,8 Prozent unter dem vereinbarten Restwert (1.800 ÷ 23.000). Wird der Wagen für weniger verkauft, war das Kilometerleasing billiger.

VerkaufserlösNachzahlungGesamt RestwertleasingGesamt Kilometerleasing
24.000 €0 € (Mehrerlös 1.000 €)14.400 € minus Gutschrift16.200 €
23.000 €0 €14.400 €16.200 €
21.200 €1.800 €16.200 €16.200 €
20.000 €3.000 €17.400 €16.200 €
18.000 €5.000 €19.400 €16.200 €

Der Vergleich unterstellt beim Kilometerleasing eine Rückgabe ohne Mehrkilometer und ohne Schäden. Wer viel mehr fährt als vereinbart oder Dellen und Kratzer mitbringt, zahlt auch dort nach. Beim Restwertleasing tauchen Schäden nicht als eigener Posten auf, sie drücken aber den Verkaufspreis und landen so in der Nachzahlung.

Ein Erlös von 8 Prozent unter Plan klingt nach viel. Er ist es nicht unbedingt. Ein einziger Unfallschaden oder ein Modellwechsel kann den Wert eines drei Jahre alten Autos um mehrere tausend Euro drücken. Besonders schwer kalkulierbar sind Restwerte bei Elektroautos, deren Marktanteil im Leasing gerade schnell wächst: Laut Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) legten die Verträge für batterieelektrische Pkw im ersten Halbjahr 2026 um über 50 Prozent zu, während das Segment Pkw insgesamt zurückging.

Wie hoch Nachzahlungen werden können

Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Nachzahlungen gibt es nicht. Wie groß die Lücke im Einzelfall werden kann, zeigt ein Fall, über den der Bundesgerichtshof am 28. Mai 2014 entschieden hat (VIII ZR 241/13). Im Vertrag stand ein Restwert von 44.694,71 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, verkauft wurde der Wagen für 26.210 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Leasinggesellschaft verlangte 14.660,72 Euro und bekam sie zugesprochen.

Laut Pressemitteilung des BGH ist eine solche Restwertgarantie in Verbraucherverträgen weder überraschend noch intransparent, wenn die Klausel klar sagt, dass der Kunde die Differenz „garantiert“. Weil der Ausgleich zum Entgelt für die Nutzung des Autos gehört, fällt darauf nach dem Urteil auch Umsatzsteuer an. Weil die Zahlung zur Hauptleistung gehört, unterliegt die Klausel auch keiner weiteren AGB-Inhaltskontrolle. Ob der kalkulierte Restwert realistisch war, spielt damit für die Nachzahlung keine Rolle.

Daraus folgt eine einfache Regel: Ein hoch angesetzter Restwert macht die Rate klein und die mögliche Nachzahlung groß. Ein Angebot mit auffällig niedriger Rate ist deshalb oft ein Angebot mit optimistischem Restwert.

Widerrufsrecht: Was seit 20. November 2026 gilt

Nach § 506 Abs. 2 BGB gelten Nutzungsverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher als Finanzierungshilfe, wenn der Verbraucher am Ende für einen bestimmten Wert des Fahrzeugs einstehen muss. Das ist genau die Restwertgarantie. Damit greifen die Regeln des Verbraucherkreditrechts, darunter das Widerrufsrecht. Die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage.

Für reine Kilometerleasingverträge hat der BGH am 24. Februar 2021 (VIII ZR 36/20) ein Widerrufsrecht verneint. Der Vertrag enthalte weder eine Erwerbspflicht noch ein Andienungsrecht noch eine Restwertgarantie, die Aufzählung in § 506 Abs. 2 BGB sei abschließend.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139) gilt seit dem 20. November 2026 eine neue Nummer 1a in § 506 Abs. 2 BGB. Danach ist ein Nutzungsvertrag auch dann eine Finanzierungshilfe, wenn der Verbraucher das Recht hat, den Gegenstand zu erwerben. Die IHK Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass Leasing- und Abomodelle mit Kaufoption deshalb neu geprüft werden müssen. Ein Kilometerleasing mit vereinbarter Kaufoption fällt damit unter das Verbraucherkreditrecht, eines ohne Kaufoption weiterhin nicht. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, bleibt es nach der Übergangsvorschrift beim alten Recht.

Was für Betriebe steuerlich zählt

Gewerbliche Leasingnehmer können die Raten als Betriebsausgaben absetzen, solange das Fahrzeug steuerlich der Leasinggesellschaft zugerechnet wird. Das regeln die Leasingerlasse des Bundesfinanzministeriums, die bis heute in den Einkommensteuer-Hinweisen abgedruckt sind (EStH 2025, Anhang 21).

Die bekannteste Grenze ist die 40-90-Regel aus dem BMF-Schreiben vom 19. April 1971. Liegt die unkündbare Grundmietzeit unter 40 oder über 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wird der Gegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet. Er muss ihn dann aktivieren und abschreiben. Für Pkw setzt die amtliche AfA-Tabelle sechs Jahre an, darauf verweist auch die IHK München. Gerechnet ergibt das:

  • Nutzungsdauer Pkw: 6 Jahre = 72 Monate
  • 40 Prozent: 72 × 0,4 = 28,8 Monate
  • 90 Prozent: 72 × 0,9 = 64,8 Monate

Übliche Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten liegen also sicher im Rahmen. Für Restwertverträge mit Aufteilung des Mehrerlöses gilt zusätzlich das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975. Die Leasinggesellschaft muss danach mindestens 25 Prozent eines Mehrerlöses behalten, der Kunde bekommt höchstens 75 Prozent. Erhält der Leasinggeber weniger, wird das Fahrzeug dem Leasingnehmer zugerechnet. Ein Vertrag, der dem Betrieb den vollen Mehrerlös verspricht, ist deshalb ein Warnzeichen.

Auch ein Andienungsrecht des Leasinggebers kommt in diesem Erlass vor. Dann muss der Kunde das Auto auf Verlangen zum vorher festgelegten Preis kaufen, selbst wenn es am Markt weniger wert ist. Einen Wertzuwachs dagegen kann die Leasinggesellschaft selbst mitnehmen, weil sie nicht andienen muss.

Leasing oder kaufen?

Für den Vergleich mit dem Kauf zählt der Wertverlust, nicht der Kaufpreis. Die Kosten eines Kaufs über die gleiche Zeit sind Kaufpreis minus Wiederverkaufswert plus Zinsen, entweder für einen Kredit oder als entgangener Ertrag des eingesetzten Geldes. Wartung, Versicherung und Steuer fallen in beiden Fällen an und können beim Vergleich wegbleiben.

Mit den Zahlen von oben und einem angenommenen Zins von 2 Prozent im Jahr: 40.000 − 23.000 = 17.000 Euro Wertverlust, dazu 40.000 × 2 % × 3 Jahre = 2.400 Euro Zinsen, zusammen 19.400 Euro. Das Kilometerleasing kostet in diesem Beispiel 16.200 Euro. Bekommt der Barkäufer aber 10 Prozent Rabatt, sinkt der Kaufpreis auf 36.000 Euro, der Wertverlust auf 13.000 Euro und die Zinsen auf 2.160 Euro. Der Kauf kostet dann 15.160 Euro und ist günstiger.

Das Beispiel zeigt, wie empfindlich die Rechnung ist. Ein paar Prozent Rabatt oder ein subventionierter Leasingzins drehen das Ergebnis. Seriös vergleichen lässt sich nur mit zwei konkreten Angeboten für dasselbe Fahrzeug. Wer das Auto deutlich länger fahren will als die Leasinglaufzeit, sollte den Kauf mit einer längeren Haltedauer durchrechnen.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Kalkulierten Restwert im Vertrag suchen und notieren, ob er inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer angegeben ist.
  2. Den Restwert mit Inseraten vergleichbarer drei oder vier Jahre alter Fahrzeuge abgleichen.
  3. Die Gesamtkosten beider Modelle ausrechnen: Rate × Laufzeit plus Sonderzahlung.
  4. Break-even bestimmen: Restwert minus Ratenersparnis. Liegt dieser Erlös realistisch noch im Bereich, ist das Restwertmodell vertretbar.
  5. Regelung zum Mehrerlös prüfen: wird er gutgeschrieben, und zu welchem Anteil?
  6. Festhalten, wer verkauft und an wen: Ein Verkauf zum Händlereinkaufspreis bringt in der Regel weniger als einer an Privatkäufer.
  7. Vertragliches Recht auf ein eigenes Gutachten und auf die Benennung eines Käufers zum Restwert suchen.
  8. Beim Kilometerleasing Mehrkilometersatz, Minderkilometervergütung und Toleranzgrenze vergleichen.

Bei der Rückgabe

Für beide Modelle gilt: das Auto vor der Rückgabe reinigen, Fotos aller Seiten mit Datum machen und den Kilometerstand dokumentieren. Kleine Schäden lassen sich in einer freien Werkstatt oft günstiger beheben als über die Schlussabrechnung. Beim Restwertleasing lohnt es sich, vor Vertragsende selbst Kaufangebote einzuholen, falls der Vertrag erlaubt, einen Käufer zu benennen.

Ein Rücknahmeprotokoll wird nur unterschrieben, wenn jede aufgeführte Beschädigung auch am Auto zu sehen ist. Bei einer hohen Nachzahlung kann ein unabhängiges Gutachten die Abrechnung überprüfbar machen.

Häufige Fragen

Ist Restwertleasing gut oder schlecht?

Es ist ein Werkzeug für Kunden, die Restwerte einschätzen können. Fuhrparks mit vielen Fahrzeugen gleichen Ausreißer über die Menge aus. Ein Privatkunde mit einem einzigen Auto trägt das volle Risiko eines schlechten Verkaufs.

Wann lohnt sich Restwertleasing?

Bei hoher Fahrleistung, für die ein Kilometervertrag teuer würde, bei vorsichtig angesetztem Restwert und bei Fahrzeugen mit stabiler Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Auch ein vereinbarter Anteil am Mehrerlös spricht dafür.

Was ist die 40-90-Regel im Leasing?

Eine steuerliche Grenze aus dem Leasingerlass von 1971: Die Grundmietzeit muss zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen, sonst wird das Fahrzeug dem Leasingnehmer zugerechnet. Bei einem Pkw mit sechs Jahren Nutzungsdauer sind das rund 29 bis 65 Monate.

Was passiert am Ende des Leasings?

Das Auto geht zurück, es wird begutachtet und abgerechnet. Beim Kilometerleasing nach Kilometerstand und Zustand, beim Restwertleasing nach dem Verkaufserlös im Vergleich zum vereinbarten Restwert.

Fazit

Restwertleasing spart Rate, verschiebt aber das Wertrisiko auf den Kunden. Vor dem Abschluss sollte feststehen, bei welchem Verkaufserlös die Ersparnis aufgezehrt ist, im Beispiel lag diese Grenze knapp 8 Prozent unter dem Restwert. Privatkunden fahren mit Kilometerleasing meist berechenbarer. Betriebe mit vielen Fahrzeugen und eigener Verwertung können mit dem Restwertmodell sparen, wenn der Vertrag einen Anteil am Mehrerlös vorsieht und die Leasingerlasse eingehalten sind.

Quellen

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