
Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich, wenn sich ein großer Teil des Verbrauchs in die billigen Stunden legen lässt, vor allem das Laden eines E-Autos. Nach unserer Auswertung der Börsenpreise von Oktober 2025 bis September 2026 kostete die Kilowattstunde dann rund 26 Cent statt knapp 39 Cent zur Abendspitze, ein Haushalt mit Wallbox spart so etwa 150 Euro im Jahr.
Wer kaum etwas verschieben kann, zahlt im Schnitt etwa dasselbe wie mit einem Festpreis. Hinzu kommen die Kosten für ein intelligentes Messsystem, und seit dem Spätsommer 2026 steigen die Börsenpreise wieder deutlich.
So funktioniert ein dynamischer Stromtarif
Beim Festpreistarif zahlt man für jede Kilowattstunde denselben Arbeitspreis, egal ob um 3 Uhr nachts oder um 19 Uhr. Im dynamischen Tarif folgt der Energieanteil dem Day-Ahead-Markt der Strombörse. Dort entstehen am Vortag die Preise für jeden Abschnitt des Folgetags. Seit Oktober 2025 sind es Viertelstunden statt Stunden, das zeigen die Marktdaten der Bundesnetzagentur auf SMARD.
Der Anbieter gibt diesen Börsenpreis weiter und schlägt eine eigene Marge auf. Netzentgelt, Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe bleiben dabei unverändert, am Ende kommen 19 Prozent Umsatzsteuer dazu. Damit schwankt nur ein Teil des Endpreises, der Rest ist fix.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten, sofern der Kunde ein intelligentes Messsystem hat. So steht es in § 41a Abs. 2 EnWG. Absatz 6 verpflichtet die Anbieter, vor Vertragsschluss über Vorteile, Nachteile und Risiken zu informieren, Absatz 7 verlangt eine kurze Vertragszusammenfassung mit allen Preisbestandteilen.
Was eine Kilowattstunde zu welcher Uhrzeit kostet
Für die folgende Tabelle hat die Redaktion die stündlichen Day-Ahead-Preise für Deutschland/Luxemburg von SMARD ausgewertet. Für den Endpreis wurden die festen Bestandteile von 2026 angesetzt:
- Netzentgelt: 9,2 ct/kWh, Durchschnitt laut BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026 (regional sehr verschieden)
- Umlagen: 2,946 ct/kWh, laut netztransparenz.de zusammengesetzt aus KWKG-Umlage 0,446 ct, Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct und Offshore-Netzumlage 0,941 ct
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh nach § 3 StromStG (20,50 Euro je Megawattstunde)
- Konzessionsabgabe: 1,59 ct/kWh nach § 2 KAV für Gemeinden bis 100.000 Einwohner (Spanne 1,32 bis 2,39 ct)
- Anbieteraufschlag: 2,0 ct/kWh als Annahme, im Markt unterschiedlich
Zusammen sind das 17,8 Cent netto, mit Umsatzsteuer 21,2 Cent je Kilowattstunde, bevor überhaupt Strom eingekauft ist. Der Börsenpreis kommt mit dem Faktor 1,19 obendrauf.
| Zeitfenster | Börsenpreis 10/2025–9/2026 | Endpreis 10/2025–9/2026 | Endpreis Winter (Dez.–Feb.) | Endpreis Sommer 2026 (Juni–Aug.) |
|---|---|---|---|---|
| 4 günstigste Stunden des Tages | 4,4 ct/kWh | 26,4 ct/kWh | 30,1 ct/kWh | 25,0 ct/kWh |
| 11 bis 15 Uhr | 5,5 ct/kWh | 27,7 ct/kWh | 32,8 ct/kWh | 25,4 ct/kWh |
| 1 bis 5 Uhr | 10,1 ct/kWh | 33,2 ct/kWh | 30,7 ct/kWh | 36,5 ct/kWh |
| Tagesmittel | 10,4 ct/kWh | 33,5 ct/kWh | 33,1 ct/kWh | 34,7 ct/kWh |
| 18 bis 22 Uhr | 14,8 ct/kWh | 38,7 ct/kWh | 34,4 ct/kWh | 42,3 ct/kWh |
Zwei Dinge fallen auf. Im Sommer liegt der billigste Strom mittags, wenn die Photovoltaik einspeist, und nicht nachts. Im Winter schrumpft der Abstand zwischen billigen und teuren Stunden auf wenige Cent. Genau dann laufen aber Wärmepumpen am meisten.
Strompreis pro kWh im Vergleich
Laut BDEW-Strompreisanalyse vom Herbst 2026 zahlen Haushalte 2026 im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde, Grundpreis anteilig eingerechnet. Davon entfallen 15,2 Cent auf Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent auf Netzentgelte und 12,6 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Der dynamische Tarif ändert nur am ersten Posten etwas. Bei einem Börsenpreis von null bliebe der Endpreis trotzdem über 21 Cent.
Rechenbeispiel: Haushalt mit E-Auto
Angenommen wird ein Haushalt mit 2.500 kWh Haushaltsstrom und 2.500 kWh für ein E-Auto, also 5.000 kWh im Jahr. Die 2.500 kWh fürs Auto nennt die Bundesnetzagentur als Richtwert. Zum Vergleich dient ein Festpreistarif mit einem angenommenen Arbeitspreis von 33 Cent. Die Grundpreise bleiben außen vor, weil sie sich je Anbieter stark unterscheiden.
| Variante | Haushaltsstrom 2.500 kWh | E-Auto 2.500 kWh | Summe pro Jahr | Differenz zum Festpreis |
|---|---|---|---|---|
| Festpreis 33 ct/kWh | 825 € | 825 € | 1.650 € | 0 € |
| Dynamisch, Auto lädt in den 4 günstigsten Stunden | 838 € | 660 € | 1.498 € | −152 € |
| Dynamisch, Auto lädt von 18 bis 22 Uhr | 838 € | 968 € | 1.806 € | +156 € |
Der Rechenweg: Haushaltsstrom zum Tagesmittel von 33,5 Cent, das Auto zu 26,4 Cent bzw. 38,7 Cent aus der Tabelle oben. Der Haushaltsstrom ist dabei eher zu günstig angesetzt. Viele Haushalte verbrauchen morgens und abends am meisten, also in den teuren Stunden.
Das Ergebnis hängt fast nur an der Ladezeit. Wer nach Feierabend einsteckt und sofort lädt, zahlt rund 156 Euro drauf. Wer die Wallbox oder das Auto auf die billigen Stunden programmiert, spart rund 150 Euro. Für das intelligente Messsystem fallen bei einer Wallbox nach § 14a EnWG ohnehin bis zu 50 Euro im Jahr an (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 MsbG), unabhängig vom Tarif. Für die Steuerungseinrichtung darf der Messstellenbetreiber nach § 30 Abs. 2 MsbG weitere bis zu 50 Euro im Jahr verlangen.
Smart Meter: Voraussetzung und Kosten
Ohne intelligentes Messsystem gibt es keinen dynamischen Tarif, denn der Verbrauch muss viertelstündlich gemessen werden. Pflicht ist der Einbau nach § 29 MsbG ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpe oder Wallbox und bei Erzeugungsanlagen über 7 kW. Die jährlichen Preisobergrenzen nach §§ 30 und 32 MsbG:
| Fall | Höchstbetrag für den Kunden |
|---|---|
| Moderne Messeinrichtung (ohne Kommunikation) | 25 €/Jahr |
| Über 6.000 bis 10.000 kWh | 40 €/Jahr |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG oder Anlage über 7 bis 15 kW | 50 €/Jahr |
| Über 10.000 bis 20.000 kWh | 50 €/Jahr |
| Optionaler Einbau durch den Messstellenbetreiber | 30 €/Jahr |
| Einbau auf Kundenwunsch | einmalig 100 € zusätzlich |
Seit 2025 können auch kleine Haushalte den Einbau verlangen, der Messstellenbetreiber muss ihn innerhalb von vier Monaten erledigen (§ 34 Abs. 2 MsbG). Laut § 35 MsbG gelten bis zu 100 Euro einmalig als angemessen. Bei optionalen Einbaufällen dürfen zusätzlich bis zu 30 Euro im Jahr verlangt werden. Ein Haushalt mit 3.500 kWh ohne große Verbraucher zahlt damit oft mehr für den Zähler, als der Tarif einbringt.
Für wen sich der Tarif rechnet
E-Auto mit Wallbox
Hier passt der Tarif am besten. Ein Auto steht meist viele Stunden in der Garage und muss nur bis morgens voll sein. Das Netzentgelt nach § 14a EnWG kommt dazu: Mit Modul 1 sinkt es pauschal, laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet um 110 bis 190 Euro im Jahr (Stand 2023). Seit April 2025 lässt sich Modul 1 mit dem zeitvariablen Netzentgelt aus Modul 3 kombinieren.
Wärmepumpe
Sie bringt viel Verbrauch, aber wenig Spielraum. Im Winter lag der Abstand zwischen den vier günstigsten Stunden und dem Tagesmittel nur bei 3 Cent. Mit Pufferspeicher und einer Steuerung, die Preissignale verarbeitet, lassen sich einige Stunden verschieben. Die Ersparnis bleibt aber kleiner als beim E-Auto.
Photovoltaik mit Speicher
Im Sommer deckt die eigene Anlage mittags den Bedarf ohnehin, also genau dann, wenn auch die Börse billig ist. Interessant wird der Tarif vor allem im Winterhalbjahr und für den Reststrombezug.
Haushalt ohne große Verbraucher
Waschmaschine, Trockner und Geschirrspüler auf den Mittag zu legen bringt weniger als gedacht. Wer 300 kWh im Jahr von abends auf mittags verschiebt, spart bei rund 11 Cent Abstand etwa 33 Euro. Der Rest des Verbrauchs läuft zum Tagesmittel von 33,5 Cent, und der Zähler kostet extra.
Kleine Betriebe
Kühlhäuser, Trocknungsanlagen oder Ladeparks für Firmenfahrzeuge können Last verschieben und kommen schnell über 6.000 kWh, damit ist das Smart Meter ohnehin Pflicht. Dort lohnt ein Lastgang-Check, bevor der Vertrag gewechselt wird.
Risiken: Preisspitzen und steigende Börsenpreise
Der dynamische Tarif gibt jede Bewegung an der Börse sofort weiter. Im September 2026 lag der Monatsdurchschnitt bei 14,5 Cent, in den ersten drei Oktoberwochen bei 17,0 Cent netto. Das ergibt rechnerisch einen mittleren Endpreis von rund 41 Cent. Die BDEW-Strompreisanalyse führt den Anstieg der Großhandelspreise auf den Iran-Krieg zurück. Festpreisverträge geben solche Sprünge erst mit Verzögerung oder gar nicht weiter.
Einzelne Stunden sind noch extremer. Am 14. September 2026 kostete die Stunde ab 19 Uhr an der Börse 69,7 Cent netto, im dynamischen Tarif wären das rund 104 Cent je Kilowattstunde. Andersherum gab es 2025 nach SMARD 573 Stunden mit negativen Preisen, von Januar bis September 2026 waren es 460. Am 1. Mai 2026 fiel der Preis um 13 Uhr auf minus 49,9 Cent. Ob der Anbieter dann Geld gutschreibt oder den Energieanteil bei null kappt, steht im Vertrag.
Checkliste vor dem Wechsel
- Verbrauch der letzten drei Jahre aus den Abrechnungen notieren und prüfen, wie viel davon verschiebbar ist.
- Beim Messstellenbetreiber klären, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist oder wann es kommt.
- In der Vertragszusammenfassung nach § 41a Abs. 7 EnWG Aufschlag, Grundpreis und Umgang mit negativen Preisen vergleichen.
- Kündigungsfrist prüfen: Monatlich kündbare Verträge erlauben den Rückweg in den Festpreis, wenn die Börse dauerhaft teuer wird.
- Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher so einstellen, dass sie Preissignale nutzen. Elektroarbeiten an der Hausinstallation gehören in die Hand eines eingetragenen Elektrofachbetriebs.
- Nach drei Monaten die Rechnung gegen den alten Arbeitspreis rechnen.
Häufige Fragen
Welche Uhrzeit ist Strom am billigsten?
Im Jahresmittel von Oktober 2025 bis September 2026 war 13 Uhr die günstigste Stunde, 19 Uhr die teuerste. Im Winter verschiebt sich das günstige Fenster in die Nacht zwischen 1 und 5 Uhr.
Kann man den Smart-Meter-Einbau ablehnen?
Nein, wenn der Einbau Pflicht ist oder der Messstellenbetreiber ihn im optionalen Fall beschließt. Laut Bundesnetzagentur ist die Entscheidung dann bindend und der Einbau zu dulden. Der Messstellenbetreiber muss spätestens drei Monate vorher informieren.
Was kostet 1 kWh Strom 2026 im Durchschnitt?
Laut BDEW 37,0 Cent für Haushalte, Stand Herbst 2026. Im dynamischen Tarif lag das rechnerische Tagesmittel zwischen Oktober 2025 und September 2026 bei 33,5 Cent ohne Grundpreis, mit starken Ausschlägen nach Uhrzeit und Jahreszeit.
Fazit
Ein dynamischer Stromtarif rechnet sich für Haushalte mit E-Auto, die konsequent in den billigen Stunden laden, im Beispiel mit rund 150 Euro im Jahr. Bei einer Wärmepumpe ist der Effekt kleiner, ohne große Verbraucher meist negativ. Weil die Börsenpreise seit dem Spätsommer 2026 deutlich gestiegen sind, ist ein Vertrag mit kurzer Kündigungsfrist sinnvoll. Wer nicht steuern kann oder will, fährt mit einem Festpreis ruhiger.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz · § 41a EnWG, lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische Stromtarife · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 29 MsbG, Ausstattung mit intelligenten Messsystemen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 30 MsbG, Preisobergrenzen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 32 MsbG, Preisobergrenze moderne Messeinrichtung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 34 MsbG, Standard- und Zusatzleistungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 35 MsbG, Entgelt für Zusatzleistungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 3 StromStG, Steuertarif · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 2 KAV, Konzessionsabgaben · Abruf 10/2026
- Bundesnetzagentur / SMARD · Großhandelspreise Day-Ahead Deutschland/Luxemburg, eigene Auswertung · Abruf 10/2026
- Bundesnetzagentur · Messeinrichtungen und Zähler: Kosten und Leistungen · Abruf 10/2026
- Bundesnetzagentur · Messeinrichtungen und Zähler: Ablauf der Einführung · Abruf 10/2026
- Bundesnetzagentur · Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Reduzierung des Netzentgelts · Abruf 10/2026
- BDEW · Strompreisanalyse Herbst 2026 · Abruf 10/2026
- Übertragungsnetzbetreiber / netztransparenz.de · KWKG-Umlage 2026 · Abruf 10/2026
- Übertragungsnetzbetreiber / netztransparenz.de · Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 · Abruf 10/2026
- Übertragungsnetzbetreiber / netztransparenz.de · Offshore-Netzumlage 2026 · Abruf 10/2026